Königin des Friedens | ![]() |
Die Laien haben "das Recht und die Pflicht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, daran zu arbeiten, daß
alle Menschen die göttliche Heilsbotschaft kennenlernen und aufnehmen. "
Die Funktionsperiode des PGR beträgt 5 Jahre. Die konstituierende Sitzung des aktuell amtierenden
Pfarrgemeinderates fand am 11. April 2012 statt (nach der österreichweiten PGR-Wahl vom 18. März 2012).
Erreichbarkeit und nähere Informationen
Daneben besteht natürlich jederzeit auch die Möglichkeit die Mitglieder des PGR persönlich anzusprechen
(z.B. nach dem Sonntagsgottesdienst im Pfarr- oder Clubkaffee).
Die Pfarrgemeinderatsordnung und viele weitere Infos zum Thema PGR gibt es auf
http://www.pgr.at.
"In den kirchlichen Gemeinschaften ist ihre Tätigkeit so notwendig, daß das Apostolat der Seelsorger ohne sie
meistens nicht zur vollen Wirkung gelangen kann."
(Katechismus der Katholischen Kirche, KKK 900)
(Quelle: Pfarrgemeinderatsordnung für die Erzdiözese Wien)
Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates
Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den Priestern unserer Pfarre (Mitglieder von Amts wegen) auch eine Reihe gewählter und
ernannter Personen an. Sie sind in verschiedenen Ausschüssen tätig.
Der Vorsitzende des PGR ist unser Pfarrer P. Mag. Lorenz Lindner SAC.
Der stellvertretende Vorsitzende ist Mag. Josef Mayer.
Schriftführerin ist Miriam Leidinger.
Pfarrgemeinderatsvorstand
Der Vorstand des PGR besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, (allen Priestern) und Leitern
einzelner Ausschüsse.
Der Pfarrgemeinderat ist via e-mail unter der Adresse pgr@kdf.at erreichbar.